Bürgschaften Bürgschaften, die die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen von Kunden in Bezug auf die
folgende Arten von Verträgen:
- für die laufende Versorgung mit Waren
- für die laufende Erbringung von Dienstleistungen
- für die Beschaffung zwischen Unternehmen
- für die Vermietung von Immobilien
- für die Anmietung von Firmen und/oder Firmenniederlassungen
- für Transaktionen zwischen Unternehmen
- zum Verkauf auf Papier von zu errichtenden oder im Bau befindlichen Immobilien
- für Immobilientausch
- für Franchising
- für Immobilienverkäufe
- zur Löschung von Hypothekenbelastungen
- für stille Lasten, einschließlich solcher steuerlicher Art
- für Konkurs und ordentliche Aufhebung
- für den Erwerb von Rechten an mehreren Objekten
- für die Erteilung von Lizenzen, Mandaten, Vertretungen, Kautionen
- für Spende
- für "Loyalität" gegenüber dem Arbeitgeber
- für Verkaufsvorverträge
- für die Erfüllung von "Tun"- und "Geben"-Verpflichtungen, die sich aus Vereinbarungen zwischen den Parteien ergeben
ERLÄUTERNDE HINWEISE:
- Die Bürgschaft garantiert dem Verkäufer die Einhaltung der Verpflichtungen des Käufers aus den Vertrag über die Lieferung von Waren.
- die Bürgschaft garantiert dem Begünstigten die Einhaltung der Verpflichtungen des Auftragnehmers aus aus dem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen.
- die Bürgschaft garantiert dem Auftraggeber die ordnungsgemäße Ausführung und Fertigstellung von die Arbeiten des Auftragnehmers. Sie kann auch zu Gunsten des Auftragnehmers ausgestellt werden, wenn die Garantie an die Zahlung des vertraglich vereinbarten Preises durch den Auftraggeber gebunden.
- Die Bürgschaft garantiert dem Vermieter die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vermietung des Objekts durch den Mieter. Die Garantie kann auch Verluste umfassen, die sowohl aus dem Nichtzahlung von Miete und Nebenkosten sowie aus der Nichtfreigabe des Objekts innerhalb der vertraglich vereinbarte Zeit.
- die Bürgschaft garantiert dem Leasinggeber die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag der Firma oder Firmenniederlassung auf Kosten des Leiters. Die Garantie kann auch beinhalten die Verluste, die sowohl aus der Nichtzahlung der Miete und Nebenkosten als auch aus die Nichtfreigabe der Firma innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit.
- die Bürgschaft garantiert dem Begünstigten die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers die sich aus der durchgeführten Transaktion ergeben.
- die Bürgschaft garantiert dem vielversprechenden Käufer einer zu bauenden oder im Bau befindlichen Immobilie die Erfüllung der Verpflichtungen des Bauträgers bzw. die schlüsselfertige Übergabe der Immobilie Basis und die Abwesenheit von Belastungen darauf.
- Die Bürgschaft garantiert dem Verkäufer des Grundstücks und/oder der Fabrik, die im Austausch an den Bauträger, den Bau und die Lieferung der im Tauschvertrag vorgesehenen Immobilie. Die Garantie kann auch eventuelle Geldanpassungen und Vertragsstrafen beinhalten.
- Die Bürgschaft garantiert dem Begünstigten die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Tochtergesellschaft. Die Garantie kann sowohl die Zahlung des vertraglich vereinbarten Preises für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen und den Mindestjahresumsatz.
- die bürgschaft garantiert dem immobilienverkäufer die vertraglichen Verpflichtungen, auch eines monetärer Natur, die vom Käufer zu tragen sind; er kann auch für Verpflichtungen einstehen, die steuerliche Auswirkungen. Sie kann dem Käufer auch eine Entschädigung für den gezahlten Betrag in im Falle eines Rücktritts aus irgendeinem Grund vom öffentlichen Kaufvertrag, mit Ausnahme von sowohl das sogenannte Spendenrisiko als auch den Widerruf.
- die Bürgschaft garantiert dem Käufer einer Immobilie die Löschung von Lasten die auf dem erworbenen Grundstück innerhalb der vertraglich vorgesehenen Fristen bestehen.
- Die Bürgschaft garantiert dem Begünstigten die Erstattung von Eventualverbindlichkeiten, einschließlich solcher steuerlicher Art, die nach dem Abschluss des endgültigen Vertrages für den Verkauf des Unternehmens, der Unternehmensanteile und des Eigentums.
- die bürgschaft garantiert dem käufer die rückerstattung des gezahlten betrags für den kauf von Eigentum im Falle der Annullierung des öffentlichen Kaufvertrags infolge eines Konkurses und/oder ordentliche Widerrufsklage. Die Garantie kann auch auf die Umstrukturierung ausgedehnt werden Kosten. Die Bürgschaft kann zu Gunsten des kreditgebenden Kreditinstituts gebunden werden die für den Kauf der Immobilie notwendig sind.
- die bürgschaft garantiert dem aussichtsreichen erwerber von immobilienanteilen eine entschädigung für die Anzahlungen, die im Falle eines Scheiterns des Unternehmens, das die versprochene Immobilie besitzt, geleistet werden Verkauf.
- Die Bürgschaft garantiert dem Begünstigten die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Lizenzvertrag, Mandat, Vertretung, Kaution. Die Garantie kann erweitert werden auf die Verpflichtung zur Rücksendung von Konsignationsware. Die Bürgschaft garantiert dem Erwerber von Immobilien den Ausgleich der Gegenleistung. gezahlt, wenn der öffentliche Kaufvertrag aus Gründen annulliert wird, die sich aus einer Urkunde Spende. Die Bürgschaft kann zu Gunsten des kreditgebenden Kreditinstituts gebunden werden.
- die Bürgschaft dem Beschäftiger eine Entschädigung für Schäden garantiert, die durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit.
- die Bürgschaft garantiert dem versprechenden Käufer die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen vom versprechenden Verkäufer zu erfüllen und somit die Lieferung der Ware rechtzeitig und mit die vertraglich vereinbarten Eigenschaften. Sie kann dem versprechenden Verkäufer auch die Erfüllung der von dem versprechenden Käufer zu zahlenden Geldverpflichtungen.
Bürgschaft zur Sicherstellung der Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden in Bezug auf rechtliche Streitigkeiten:
- für Pläne zur Umstrukturierung oder Reduzierung der Schulden des Unternehmens zu garantieren
- im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens einen Vollstreckungsaufschub zu erwirken
- die gerichtliche Beschlagnahme auszusetzen oder zu widerrufen
- gerichtliche Maßnahmen vorsorgender Art zu erwirken oder auszusetzen
- für die Zahlung von Gerichtskosten
- für die Zahlung von Honoraren an Schiedsrichter
- für die Gewährung von dringenden gerichtlichen Maßnahmen
- die Aussetzung der Vollstreckbarkeit gerichtlicher Titel, die zwar vollstreckbar, aber nicht rechtskräftig sind
Bürgschaften zur Sicherstellung der Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen von Kunden in Bezug auf Vorteile oder Genehmigungen, die von öffentlichen Stellen gewährt werden:
- für die Eröffnung von Reisebüros und Tourismus
- zur Eintragung in das Spediteursregister
- für die Vorwegnahme von nationalen und gemeinschaftlichen Beiträgen
- für die Erfüllung von Verpflichtungen, die zur Erlangung von Beiträgen eingegangen wurden
- für die Vorauszahlung von Beiträgen für Kooperationsprogramme zugunsten von Entwicklungsländern
Länder
- zur Wiederherstellung der Umwelt
- für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen
- für die Zahlung von Strafgeldern
- für die Erfüllung aller sich aus dem Gesetz oder der Satzung ergebenden Verpflichtungen zum "Tun" und "Geben".
Bedingungen, die von der begünstigten öffentlichen Einrichtung vorgegeben werden.
ERLÄUTERNDE HINWEISE:
- Bürgschaft zur Erlangung der behördlichen Genehmigung, die für die Durchführung der Tätigkeit. Garantiert die Erfüllung der vom Gesetz vorgesehenen Verpflichtungen und Vorschriften.
- Bürgschaft oder Zuverlässigkeitsnachweis zur Erlangung der Verwaltungslizenz und/oder Eintragung in das entsprechende Register für die Ausübung der Tätigkeit. Garantiert die Erfüllung der im Gesetz vorgesehenen Verpflichtungen und Anforderungen.
- Bürgschaft gegenüber der öffentlichen Einrichtung, die den Beitrag leistet, zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung von die geleisteten Beträge. Die Garantie erlischt nach der Meldung der angefallenen Kosten und der positive Reaktion der öffentlichen Einrichtung.
- Diese Typologie ist äußerst heterogen, da die Vorschüsse gewährt werden: auf regionaler, nationaler und Gemeindebeiträge; für Ausbildung, Umschulung und Auffrischungskurse; für gewerbliche, Kommerziell, handwerklich, Immobilien, touristische Investitionen, Erhöhung der Bestände, wissenschaftliche Forschung;
- Bürgschaft, die der öffentlichen Einrichtung, die das Kooperationsprogramm gewährt, ausgestellt wurde und auf die Erlangung von einen Vorschuss auf das Ausgabenprogramm.
- Bürgschaft für die öffentliche Einrichtung zur Gewährleistung der Wiederherstellung und Umweltsanierung von Standorten in Übereinstimmung mit dem Gesetz.
- Bürgschaft zur Erlangung der behördlichen Lizenz und/oder Registrierung in der entsprechenden Register für die Ausübung der Tätigkeit. Es garantiert die Erfüllung der Verpflichtungen und gesetzlich vorgesehene Verordnungen.
- Bürgschaft, die der öffentlichen Stelle ausschließlich für die Zahlung von Strafgeldern gemäß der Vertrag oder seine Ergänzungen für die Nichteinhaltung genauer zeitlicher Verpflichtungen durch das Unternehmen.
Bürgschaften, die die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen von Kunden aus Beschaffungs-/Ausschreibungsverträgen garantieren (Bid Bonds, Performance Bonds, Money Retainances Bonds, Advance Payment Bonds, Wartungsanleihen):
- für die Teilnahme an Beschaffungen
- für die gute Ausführung und Beendigung von Arbeiten
- für die vertragliche Vorauszahlung
- für die Freigabe von Einbehalten als Sicherheit
- für Preisrevision
- für versteckte Mängel
- für die Wartung
- für die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen
- für die Erfüllung aller sich aus dem Gesetz oder aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zum "Tun" und "Geben". vereinbarter Vertrag:
ERLÄUTERNDE HINWEISE:
- Die Bürgschaft wird im Interesse des an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmens und für die zugunsten des Auftraggebers. Die Bürgschaft, zusätzlich zur Garantie, dass die Unternehmen an der Ausschreibung teilnimmt, erfüllt die in der Ausschreibung genannten Anforderungen, garantiert im Falle einer Adjudikation die Ausstellung der Erfüllungsgarantie (die sog. "definitive" Anleihe).
- die Bürgschaft im Interesse des beauftragten Unternehmens ausgestellt wird und garantiert, dass dem Auftraggeber die Erfüllung der dem Unternehmen obliegenden Verpflichtungen wie folgt im Vertrag.
- die Bürgschaft zur Sicherstellung der schrittweisen Rückzahlung der gewährten Vorauszahlung durch des Auftraggebers an die Gesellschaft durch ständige Abzüge vom Werk Fortschrittsberichte.
- die Bürgschaft die sofortige Einlösung der einbehaltenen Beträge als Garantie des Auftraggebers für jeden Stand der Arbeiten.
- Die Bürgschaft garantiert dem Auftraggeber die Zahlung für Preisrevisionen.
- Die Bürgschaft garantiert dem Auftraggeber, dass keine versteckten Mängel vorhanden sind.
- Die Bürgschaft garantiert dem Auftraggeber, dass das Unternehmen seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen wird.
Wartungspflichten.
- Die Bürgschaft garantiert dem Auftraggeber die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, die das Unternehmen zu erfüllen hat, insbesondere die Lieferzeiten, Menge, Qualität und Erbringung der vertraglich vorgesehenen Leistungen und/oder Unterstützung.
Bürgschaften, die die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen rein finanzieller Natur garantieren:
- für Immobilienleasing
- für Immobilien-Leasing
- für mittel-/langfristige Kredite, die durch Sicherheiten/ echte Garantien abgesichert sind
ERLÄUTERNDE HINWEISE:
- Die Bürgschaft garantiert der Leasing-Gesellschaft die Erstattung von Schäden, die durch die festgestellte Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Die Garantie kann sich sowohl auf die vertraglich vereinbarten Zinsen sowie zu den Verzugszinsen und Rechtskosten. Die Garantie nimmt proportional zum Amortisationsplan ab. Der Verlust wird berechnet unter Berücksichtigung der Verwertung des Vermögenswerts und den anschließenden Verkauf an Dritte.
- Die Bürgschaft garantiert der Leasing-Gesellschaft den Ersatz von Schäden, die durch die festgestellte Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Die Garantie umfasst die vertraglich vereinbarten Zinsen, Verzugszinsen, Rechtskosten und Steuerbelastungen der Immobilie. Die Garantie verringert sich in proportional zum Tilgungsplan. Der Verlust wird unter Berücksichtigung der Beträge berechnet für den Verkauf der Immobilie an Dritte oder den Handelswert der Immobilie eingezogen zwischen der Gesellschaft und der Leasinggesellschaft vereinbart. die Bürgschaft dem Kreditinstitut den Ausgleich der erlittenen Verluste garantiert und gezählt nach der endgültigen Durchsetzung der tatsächlichen Garantien, die vorzeitig durch die Schuldner. Die Garantie umfasst die vertraglich vereinbarten Zinsen, die Rechtskosten und eine vordefinierten Anteil an den Verzugszinsen. Die Garantie verringert sich im Verhältnis zum Amortisationsplan.
“This document is a simple translation into English of the original document in Italian, the official language of Cantone Ticino, which can be found on the website www.csc-lugano.ch. Therefore, in the event of inaccuracies, errors, imprecisions, or difficulties in interpreting this document, the original document in Italian shall prevail; this also applies if there is a contrast between what is reported in this document and what is reported in the original document in Italian. - Il presente documento è la traduzione semplice in lingua inglese del documento originario in lingua italiana, lingua ufficiale del Cantone Ticino, presente sul sito www.csc-lugano.ch; pertanto in caso di inesattezze, errori, imprecisioni, difficoltà interpretative del presente documento, prevale il documento originario in lingua Italiana; questo anche nel caso in cui vi fosse un contrasto fra quanto riportato nel presente documento e quanto riportato sul documento originario in lingua Italiana.”