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6830 Chiasso Schweiz

Solvency Requirements

Bekanntmachung der Solvabilitätsanforderungen der CSC COMPAGNIA SVIZZERA CAUZIONI S.A.

Diese Mitteilung ist ein integraler und wesentlicher Bestandteil der Bürgschaft gemäß dem ersten Absatz des Art. 14 der ALLGEMEINEN GARANTIEBEDINGUNGEN, die auf der Rückseite des Bürgschaft mit Code Mod. 041/PR/19.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Gesellschaft vom Zeitpunkt ihrer Gründung bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, ist seinen Verpflichtungen stets nachgekommen und war nie Gegenstand einer Vollstreckungsverfahren entweder in der Schweiz oder in einem anderen der siebenunddreißig Länder, in denen seine Kunden arbeiten: Afghanistan, Saudi-Arabien, Österreich, Belgien, Kamerun, Ecuador, Vereinigte Arabische Emirate, Finnland, Frankreich, Ghana, Deutschland, Hongkong, Indien, England, Italien, Mali, Mazedonien, Marokko, Niederlande, Norwegen, Oman, Pakistan, Panama, Monaco, Dominikanische Republik, Süd Afrika, Rumänien, Russland, Serbien, Spanien, Vereinigte Staaten von Amerika, Qatar, Sudan, Schweden, Thailand, Ukraine, Uganda.

Das Verwaltungsorgan der Gesellschaft bestimmt objektive Kriterien, die sich auf die Tätigkeit beziehen durchgeführt, auf das Verhältnis zwischen Verschuldung und Vermögen sowie auf die Größe und den Umsatz auf der Basis von die es angemessen sein kann, das Vermögen zu erhöhen; in jedem Fall darf das Grundkapital nicht niedriger sein als das Minimum, das in Art. 621 des Obligationenrechts (OC 1992-733; FF1983-II-713).

Das Verwaltungsorgan der Gesellschaft bestimmt die Verwaltungs- und Buchhaltungsorganisation und alle internen Kontrollen, die erforderlich sind, um die Angemessenheit der Kapitalausstattung und die Begrenzung des Risikos sicherzustellen, einschließlich das Wiederholungsrisiko in seinen verschiedenen Formen; es verfolgt auch ein gesundes und umsichtiges Management oder die kapitalmäßige, strukturelle und organisatorische Eignung der Gesellschaft.

Das Verwaltungsorgan der Gesellschaft diktiert die Regeln und das Verhalten, innerhalb derer die Direktoren, Bevollmächtigte, Angestellte und Mitarbeiter ihre Tätigkeit ausüben und entmutigt oder verbietet jede Verhaltensweisen, die sie für unvereinbar mit den Kriterien einer guten Verwaltung hält.

Die Direktoren der Gesellschaft werden nach den Kriterien angemessener und bewährter Professionalität und Kompetenz aus dem Kreis der Personen, die über eine Gesamterfahrung von mindestens mindestens fünf Jahre durch die Ausübung von: Verwaltungs- oder Kontrolltätigkeiten oder Führungsaufgaben in Handels-, Industrie- oder Finanzunternehmen in geeigneter Größe in der Schweiz und im Ausland; Berufliche Tätigkeiten in wirtschaftsnahen Themen im In- und Ausland;

Lehrtätigkeit in juristischen oder wirtschaftlichen Fächern in der Schweiz und im Ausland; administrative oder Führungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung im In- und Ausland.

Die im Oktober 2012 gegründete Gesellschaft hat während ihres Bestehens verschiedene soziale Zwecke verfolgt;

der erste gesellschaftliche Zweck war: die Durchführung aller Geschäfte finanzieller und kommerzieller Art, in jeglicher Form und insbesondere die direkte finanzielle Beteiligung in Form von Krediten, Leasing, Übernahme von Garantien etc. Zum sozialen Zweck gehört auch die Übernahme von Vertretungen anderer Unternehmen, die Führung gleichartiger Unternehmen, die Gewährung von Bürgschaften zur Absicherung Transaktionen und Verpflichtungen von Dritten, die Gewährung von Sicherheiten und allgemein die Ausübung von

alle Formen von Krediten, die gesetzlich zulässig sind. Die Gesellschaft kann auch jede Tätigkeit direkt oder mittelbar mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängen, Zweigniederlassungen, Nebenstellen, Tochtergesellschaften errichten und Agenturen und beteiligen sich in irgendeiner Form an Unternehmen mit ähnlichem Zweck in der Schweiz und im Ausland.

Im Februar 2013 änderte sie ihren sozialen Zweck wie folgt: die Durchführung aller Tätigkeiten eines finanzieller und kommerzieller Natur, in jeglicher Form und insbesondere die direkte finanzielle Beteiligung an in Form von Krediten, Leasing, Übernahme von Bürgschaften usw. Zum sozialen Zweck gehört auch die Übernahme von Vertretungen anderer Unternehmen, der Geschäftsführung ähnlicher Unternehmen, der Gewährung von einfachen Garantien zur Absicherung von Geschäften und Verpflichtungen Dritter, die Gewährung von Sicherheiten sowie generell die Ausübung aller gesetzlich zulässigen Formen von Krediten. Die Gesellschaft kann auch jede Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängt, Zweigniederlassungen errichten, Nebenstellen, Tochtergesellschaften und Vertretungen und beteiligen sich in irgendeiner Form an Unternehmen mit ähnlichen Zwecke in der Schweiz und im Ausland.

Später, im Oktober 2016, änderte sie ihren sozialen Zweck wie folgt: die Durchführung aller Operationen von finanzieller und kommerzieller Art, in jeder Form und insbesondere die direkte finanzielle Beteiligung an der Form von Krediten, Leasing, Gewährung von Garantien, Verwaltung von wirtschaftlichen Transaktionen mit dem Ziel elektronischer Handel mit Waren und Dienstleistungen, etc. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst auch die Übernahme von Vertretungen anderer Unternehmen, der Geschäftsführung ähnlicher Unternehmen, der Gewährung von einfachen oder bedingten Bürgschaften zur Absicherung von Geschäften und Verpflichtungen von Dritten Parteien, die Gewährung von Sicherheiten und generell die Ausübung aller gesetzlich zulässigen Formen von Krediten, Unternehmensberatung, Studie, Forschung und Analyse zu wirtschaftlichen Fragen, Marktforschung, kaufmännische Informationen, die Bewertung der Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und die Angemessenheit von neuen Industrie- und Immobilienprojekte, Management von Computer- und Datenverarbeitungsdienstleistungen. Die Die Gesellschaft kann auch jede Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängt, Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften und Vertretungen zu errichten und sich in irgendeiner Form an Unternehmen mit ähnlichen Zwecke in der Schweiz und im Ausland. Alle oben genannten Tätigkeiten können von der Gesellschaft ausgeübt werden sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, ohne das Ausland auszuschließen.

Und schließlich hat im März 2019 erneut seinen sozialen Zweck wie folgt variiert: Die Gesellschaft darf alle kaufmännischen, industriellen, immobilienwirtschaftlichen, bauberatenden Tätigkeiten, die mit neuen bereits getätigte oder noch zu tätigende unternehmerische Investitionen in der Schweiz und im Ausland ohne das Ausland auszuschließen, Studien, Forschungen und Analysen im wirtschaftlichen, statistischen, Handels-, Industrie-, Immobilien- und Bauangelegenheiten, Ausarbeitung von Industrieplänen, quantitativen Kontrolle der Produktion und der damit verbundenen Industriekosten mit Anwendung eigener und fremder Methoden, Marktforschung für die Definition von Handels- und Marketingstrategien, kaufmännische Informationen und Bewertung der Zahlungsfähigkeit von bestimmten gewerblichen, industriellen, realen Immobilien- und Bauinvestitionen von Unternehmen, Beurteilung der Angemessenheit von neuen Industrie-, Immobilien- und Bauprojekte, Management von Computerdienstleistungen und Daten Verarbeitung wirtschaftlicher und statistischer Art, Organisation, Durchführung, Koordination von Seminaren, Symposien, Tagungen, Pläne und Studiengänge, Ausbildung und Schulung von Personal, Beratung zu Struktur und industrielle und kommerzielle Strategien, Studie, Forschung und Lieferung von Technologien für die Realisierung von Industrieanlagen, Fabriken und Produktionseinheiten auf schlüsselfertiger Basis, Erstellung von Machbarkeitsstudien, Ermittlung des Finanzbedarfs und Identifizierung von Absicherungen Instrumente, einschließlich erleichterter, Analyse der wirtschaftlichen Erträge, Analyse und Bewertung von Vermögenswerte, Patente und Warenzeichen, Wiederauffindung, Konsolidierung, Transfer von Unternehmens-Know-how, Forschung und Förderung von Joint Ventures, Bereitstellung von logistischen und organisatorischen Dienstleistungen, die Unterstützung bei Operationen der produktiven Delokalisierung sowohl des gesamten Produktionsprozesses als auch einiger Phasen der die Arbeiten, die Einräumung von einfachen Bürgschaften oder unter aufschiebender Bedingung zur Gewährleistung Gewerbe, Industrie, Immobilien, Baubetrieb und damit von Verpflichtungen Dritter, die Einräumung von Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Angemessenheit, der finanziellen Nachhaltigkeit und Rentabilität von neuen Gewerbe-, Industrie-, Immobilien- und Bauprojekten und die technische Kapazität und Zahlungsfähigkeit, die sich auf solche Operationen der fördernden Unternehmen beschränken. Die Der Unternehmensgegenstand umfasst auch die Übernahme von Vertretungen anderer Unternehmen und die Geschäftsführung ähnlicher Unternehmen sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, ohne Ausschluss ausländischer Land. Das Unternehmen kann auch jede Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit dem Unternehmens Zweck, Zweigniederlassungen, Zweigstellen, Tochtergesellschaften und Vertretungen zu errichten und sich an allen sich an Gesellschaften mit ähnlichem Zweck in der Schweiz und im Ausland beteiligen. Alle oben genannten Tätigkeiten können die von der Gesellschaft sowohl in der Schweiz als auch im Ausland durchgeführt werden, ohne dabei das Ausland auszuschließen. 

Im Hinblick auf die Tätigkeit der Gewährung von einfachen Bürgschaften oder solchen, die aufschiebenden Bedingungen unterliegen zur Gewährleistung von Gewerbe-, Industrie-, Immobilien-, Baubetrieben und damit Dritten Verpflichtungen, wird es als angemessen erachtet, darauf hinzuweisen, dass die Gesellschaft ein kommerzielles Unternehmen ist und daher können die von ihr ausgestellten Bürgschaften weder in inhaltlicher noch in formaler Hinsicht gleichgesetzt werden Sicht mit denen von Banken, Versicherungen, Finanzunternehmen oder aus Sicht der Sicht der Solvenz oder unter dem Gesichtspunkt der Kontrollen (da die Gesellschaft nicht von einer Behörde im Banken-, Versicherungs- oder Finanzsektor) oder sogar aus rechtlicher Sicht (da die Gesetze des Banken-, Versicherungs- oder Finanzsektors sehen nicht die gleichen Garantien vor), finanzielle Unternehmen, weder unter dem Gesichtspunkt der Solvenz noch unter dem Gesichtspunkt der Kontrollen (da die Gesellschaft wird nicht von einer Behörde im Banken-, Versicherungs- oder Finanzsektor beaufsichtigt) und weder vom rechtlichen Standpunkt aus (da die Gesetze der Schweiz und aller europäischen Länder vorsehen, dass die auf der Grundlage der Gesetze zu gewährende Garantie von Banken, Versicherungen Unternehmen und in einigen Fällen von Finanzunternehmen und müssen auch bestimmte Anforderungen für promptes Inkasso); außerdem ist die Gesellschaft in keinem Register oder Bankenverzeichnis eingetragen, Versicherungs- oder Finanzaufsichtsbehörden, weder in der Schweiz noch in anderen Ländern und übt ihre Tätigkeit ausschließlich in ihren eigenen Büros in der Schweiz aus und hat keine ständige Organisation oder eigene Niederlassungen in anderen Ländern, daher ist sie nicht verpflichtet, sich den ausländischen Vorschriften zu unterwerfen. 

Was schließlich die Solvenz der Gesellschaft betrifft, so sei daran erinnert, dass die Gesellschaft vom Zeitpunkt ihrer Gründung bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung, hat immer seine Verpflichtungen erfüllt und war nie Gegenstand von Vollstreckungsverfahren entweder in der Schweiz oder in einem anderen der vielen ausländischen Länder, in denen seiner Kunden arbeiten, wird es als angemessen erachtet, das Folgende hervorzuheben: 

  1. Die Gesellschaft hat ein eingezahltes Kapital von einer Million Schweizer Franken; 
  1. alle von der Gesellschaft ausgestellten Kautionsbürgschaften zwingende Verpflichtungen seitens der Gesellschaft vorsehen Gegenparteien und wichtige Einschränkungen zugunsten der Gesellschaft; sie sehen auch genaue aufschiebende Bedingungen für die Gültigkeit der Bürgschaft; die Nichterfüllung auch nur einer dieser aufschiebenden Bedingungen bestimmt die absolute und unwiderrufliche Nichtigkeit der Garantie; sie wird als Es ist angebracht, Artikel 10 der allgemeinen Garantiebedingungen für die Bürgschaften umzuschreiben die von der Gesellschaft ausgestellt wurden, ausdrücklich genannten aufschiebenden Bedingungen: Diese Bürgschaft ist nicht gilt als vereinbart und begründet keine rechtliche Bindung, wenn sie nicht ordnungsgemäß von der Gesellschaft unterzeichnet ist, der Versicherungsnehmer, der Begünstigte, die Mitbürgen und die Mitverpflichteten, und wenn die Summe die auf der Titelseite angegeben ist, nicht von der Gesellschaft abgeholt wurde, und wenn sie nicht von die "Quittung über die Einziehung des Betrages" und die "Urkunde über die Wirksamkeit der Bürgschaft", beide unterschrieben von der Gesellschaft oder durch eine hierzu ausdrücklich durch schriftliche Urkunde bevollmächtigte Person. Die Vertragspartei und der Begünstigte verpflichtet sich gesamtschuldnerisch, unter Androhung der Unwirksamkeit der Bürgschaft, zu per Einschreiben an die Hauptgeschäftsstelle der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Ausgabe derBürgschaft, die dritte Originalausfertigung dieser Bürgschaft mit allen Anlagen und Anhängen, die ordnungsgemäß vom Vertragspartei, der Begünstigte, die Mitbürgen und die Mitverpflichteten. Die Versicherungsnehmer verpflichtet sich, zugunsten der Gesellschaft hypothekarische Sicherheiten auf Immobilien zu stellen Vermögenswerte, auch solche, die Dritten gehören, mit einem realisierbaren Wert, der mindestens dem Garantie, die bis zur Erfüllung dieser Bedingung keine Rechtswirkung entfaltet. Es wird hiermit bescheinigt, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung kein Auftragnehmer, kein Gesamtschuldner, und in jedem Fall hat kein Dritter eine Hypothek auf Immobilien zugunsten der Gesellschaft gewährt;
  1. im Januar 2013 hat die Gesellschaft eine Rückstellung für uneinbringliche Forderungen in Höhe von 12.317.483,50 Euro gebildet einer Forderung gegen ein italienisches Privatunternehmen mit Fälligkeit am 15.12.2019, für die Die Verhandlungen über eine Verlängerung um fünf Jahre sind im Gange und daher wird es als fast sicher, dass mindestens bis zum 15.12. 2024 diese Forderung weder eingezogen noch liquidiert werden kann. 2024 Diese Forderung kann weder eingezogen noch liquidiert werden; daher besteht dieser Fonds aus einer Forderungen, die eine mittelfristige Laufzeit haben und bei denen darüber hinaus das Risiko der Ungewissheit über Inkasso aufgrund der hypothetischen Insolvenz des Schuldners; dieser Fonds wurde ausschließlich für die Zweck, eine breitere Abdeckung des hypothetischen wirtschaftlichen Risikos in Bezug auf die ausgestellten Bürgschaften zu ermöglichen durch die Gesellschaft; die Gesellschaft möchte auch die Aufmerksamkeit der potenziellen Begünstigten des Bürgschaften auf die Tatsache, dass dieser Fonds Vermögenswerte enthalten kann, die nicht sofort liquide sind, wie z. B. Forderungen gegen Dritte; sollte es notwendig sein, diese Vermögenswerte zur Deckung der Vollstreckung von einer ausgestellten Bürgschaft, verpflichtet sich der Begünstigte mit der Unterzeichnung der ausgestellten Bürgschaftsurkunde, ohne jegliche Vorbehalt, der Gesellschaft eine nach den Umständen des Falles angemessene Frist einzuräumen, um mit deren Realisierung fortfahren.

“This document is a simple translation into English of the original document in Italian, the official language of Cantone Ticino, which can be found on the website www.csc-lugano.ch. Therefore, in the event of inaccuracies, errors, imprecisions, or difficulties in interpreting this document, the original document in Italian shall prevail; this also applies if there is a contrast between what is reported in this document and what is reported in the original document in Italian. - Il presente documento è la traduzione semplice in lingua inglese del documento originario in lingua italiana, lingua ufficiale del Cantone Ticino, presente sul sito www.csc-lugano.ch; pertanto in caso di inesattezze, errori, imprecisioni, difficoltà interpretative del presente documento, prevale il documento originario in lingua Italiana; questo anche nel caso in cui vi fosse un contrasto fra quanto riportato nel presente documento e quanto riportato sul documento originario in lingua Italiana.”