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6830 Chiasso Schweiz

Ethik-Kodex

Ethik-Kodex

KAPITEL I 

ALLGEMEINE STRUKTUR 

  1. Anwendungsbereich und Adressaten 
  1. Pflichten der Mitarbeiter

 

KAPITEL II 

DAS ETHISCHE PRINZIP 

  1. Ethische Grundsätze

 

3.1. Einhaltung von Gesetzen 

3.2. Unparteilichkeit 

3.3. Interessenkonflikt 

3.4. Transparenz und Rechenschaftspflicht 

3.5. Vertraulichkeit 

3.6. Respekt für Menschen und menschliche Ressourcen 

3.7. Professionalität
 

KAPITEL III 

VERHALTENSREGELN 

  1. Korrektheit und Transparenz der Unternehmensinformationen 
  1. Anti-Geldwäsche 
  1. Geschenke 
  1. Verbotenes Verhalten am Arbeitsplatz 
  1. Sicherheit am Arbeitsplatz 
  1. Externe Kommunikation 
  1. Lieferantenbeziehungen 
  1. Beziehungen zu Institutionen und öffentlichen Verwaltungen 
  1. Beziehungen zu politischen und gewerkschaftlichen Organisationen 
  1. Beziehungen zur Presse und externe Kommunikation 
  1. Schutz des Wettbewerbs
     

KAPITEL IV
 

STRAFBESTIMMUNGEN 

  1. Verstöße und sanktionierende Konsequenzen

 

KAPITEL V
 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

  1. Genehmigung des Code of Ethics und der damit verbundenen Änderungen
     

PREMISE 

In dem Bewusstsein, dass für die ordnungsgemäße Ausübung der Geschäftstätigkeit und die Verfolgung der Unternehmensziele die Einhaltung der geltenden Gesetze und einiger grundlegender ethischer Prinzipien nicht außer Acht gelassen werden darf, wurde es für notwendig erachtet, eine Reihe von Verhaltensregeln formell zu verabschieden, die sowohl in den internen Beziehungen als auch in den Beziehungen zu Dritten gelten und die darauf abzielen, eine solide ethische Integrität und eine starke Sensibilität für die Einhaltung der geltenden Vorschriften unter allen Personen zu verbreiten, die innerhalb der CSC COMPAGNIA SVIZZERA CAUZIONI S.A. arbeiten. 

Mit der festen Absicht, ein Höchstmaß an Fairness und Transparenz bei der Verwaltung der Aktivitäten zu gewährleisten und das Image und den Ruf zu schützen, wurde dieses Dokument (im Folgenden auch "Ethikkodex") verabschiedet, das den Satz gemeinsamer Werte klar definiert und gleichzeitig ein wesentliches Element zur Verhinderung von Straftaten darstellt. 

Dieser Ethikkodex, der somit die ethischen Grundsätze festlegt, die von der Geschäftsleitung, den Mitarbeitern, den Kooperationspartnern und ganz allgemein von allen, mit denen Geschäftsbeziehungen unterhalten werden, strikt einzuhalten sind, wird in Zukunft auch durch ein Schulungs- und Sensibilisierungsprogramm bezüglich seines Inhalts verbreitet werden, um die Einhaltung sicherzustellen. 

KAPITEL I 

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 

  1. Anwendungsbereich und Adressaten 

Dieser Ethikkodex enthält die ethischen Prinzipien und Verhaltensregeln, die alle Handlungen, Operationen, Beziehungen und Transaktionen leiten müssen, die bei der Verwaltung der verschiedenen Aktivitäten durchgeführt werden. 

Sie ist ausnahmslos verbindlich für alle Personen, die eine Vertretungs-, Verwaltungs- oder Leitungsfunktion innehaben oder die, auch faktisch, eine Leitungs- und Kontrollfunktion ausüben oder die aus irgendeinem Grund an der Erreichung der Ziele mitwirken oder mitarbeiten, für alle Mitarbeiter, ohne Ausnahme, für Mitarbeiter (dazu gehören z. B. Berater, Rechtsanwälte, Berichterstatter und Vermittler) und für alle, die in geschäftlichen Beziehungen stehen (nachfolgend "Empfänger").

 Alle Empfänger sind verpflichtet, die Bestimmungen des Ethikkodexes zu kennen und folglich gewissenhaft zu befolgen und ein ihnen zuwiderlaufendes Verhalten zu unterlassen; auch die Mitarbeiter sind verpflichtet, aktiv zur Einhaltung der darin verankerten Grundsätze beizutragen. 

  1. Verpflichtungen der Mitarbeiter 

Die Mitarbeiter sind verpflichtet, in Bezug auf ihre Aufgaben und Befugnisse nach den Grundsätzen der Ehrlichkeit, Fairness, des Engagements und der professionellen Strenge zu handeln und in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz zu handeln. 

Jede Handlung, jeder Vorgang, jede Verhandlung und ganz allgemein jede Tätigkeit, die von Mitarbeitern ausgeführt wird, muss den Regeln der Fairness, Transparenz, Vollständigkeit und Wahrhaftigkeit der Informationen sowie den bestehenden Verfahren entsprechen. 

Grundsätze der Zusammenarbeit, der Loyalität und des gegenseitigen Respekts müssen die Beziehungen zwischen Mitarbeitern auf jeder Ebene und zwischen ihnen und Dritten, mit denen sie aufgrund ihrer Arbeitstätigkeit in Kontakt kommen, leiten. 

Insbesondere sind die Mitarbeiter dazu verpflichtet: 

  1. a) die Bestimmungen des Ethik-Kodexes sorgfältig zu beachten und jegliches gegenteilige Verhalten zu unterlassen; 
  1. b) dem Verwaltungsorgan alle Nachrichten über mutmaßliche Verstöße gegen diesen Ethikkodex zu melden; 
  1. c) ein Höchstmaß an Zusammenarbeit bei der Untersuchung möglicher und/oder mutmaßlicher Verstöße gegen diesen Ethikkodex anbieten; 
  1. d) Dritte, mit denen man Geschäftsbeziehungen unterhält, über die Vorschriften des Ethik-Kodex zu informieren. 

Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Ethikkodexes werden Sanktionen verhängt, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem begangenen Verstoß stehen, und zwar konsequent, unparteiisch und einheitlich, unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen über Arbeitsbeziehungen. 

KAPITEL II 

ETHISCHE GRUNDSÄTZE

 

  1. Ethische Grundsätze

 

Bei der Durchführung von Tätigkeiten sind die folgenden Grundsätze (im Folgenden "Grundsätze" genannt) in jedem Fall zu beachten: 

(a) Einhaltung von Gesetzen;

 

(b) Unparteilichkeit;

 

  1. c) Interessenkonflikt; 
  1. d) Transparenz und Zuverlässigkeit; 
  1. e) Vertraulichkeit; 
  1. f) Respekt für die Person und die menschlichen Ressourcen; 
  1. g) Professionalität.

 

3.1 Einhaltung von Gesetzen 

Das Verhalten der Empfänger orientiert sich an der Legalität und Legitimität, in voller Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.

 

3.2 Unparteilichkeit 

Die Empfänger müssen unparteiisch arbeiten und ihre Aktivitäten und Entscheidungen mit Strenge und Transparenz nach objektiven und neutralen Bewertungskriterien durchführen.

 

3.3 Interessenkonflikt 

Die Adressaten haben Tätigkeiten zu unterlassen, die im Widerspruch zu den Interessen von CSC COMPAGNIA SVIZZERA CAUZIONI S.A. stehen, in dem Bewusstsein, dass ein den Grundsätzen zuwiderlaufendes Verhalten in keinem Fall gerechtfertigt ist. Bei der Durchführung von Aktivitäten haben die Empfänger Situationen zu vermeiden, in denen sich die an den Transaktionen beteiligten Subjekte in einem Interessenkonflikt befinden oder befinden könnten, d.h. jede Situation, in der der Empfänger ein anderes Interesse als das von CSC COMPAGNIA SVIZZERA CAUZIONI S.A. verfolgt oder Aktivitäten durchführt, die seine Fähigkeit beeinträchtigen könnten, Entscheidungen in seinem ausschließlichen Interesse zu treffen. Im Falle eines Interessenkonflikts hat der Empfänger seinen Vorgesetzten oder seine Kontaktperson unverzüglich zu informieren und die von ihm diesbezüglich zu treffenden Entscheidungen zu befolgen.

 

3.4 Transparenz und Zuverlässigkeit 

Bei der Durchführung der Arbeitstätigkeiten müssen die Handlungen, Vorgänge, Verhandlungen und ganz allgemein das Verhalten der Empfänger von größtmöglicher Transparenz und Zuverlässigkeit geprägt sein. 

Die Empfänger sind verpflichtet, wahrheitsgemäße, transparente, vollständige und genaue Angaben zu machen. 

Jeder Vorgang muss ordnungsgemäß genehmigt und korrekt registriert sowie überprüfbar, rechtmäßig, kongruent und angemessen dokumentiert sein, um jederzeit die Überprüfung des jeweiligen Prozesses der Entscheidung, Genehmigung und Ausführung zu ermöglichen. 

Die Kontrollkultur wird auf allen Ebenen gefördert, indem das Bewusstsein der Angestellten und Mitarbeiter für die Bedeutung des internen Kontrollsystems und die Einhaltung der bestehenden Verfahren bei der Durchführung von Arbeitsaktivitäten geschärft wird. 

Die Mitarbeiter sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Funktionen aktiv für das korrekte und effektive Funktionieren des internen Kontrollsystems mitzuarbeiten.

3.5 Vertraulichkeit 

Die Wahrung der Vertraulichkeit ist eine grundlegende und notwendige Regel für jedes Verhalten. 

Die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen wird gewährleistet und die Verwendung vertraulicher Daten ist verboten, außer im Falle einer ausdrücklichen und bewussten Genehmigung und in jedem Fall immer unter strengster Einhaltung der geltenden Gesetzgebung zum Datenschutz. Die Empfänger, einschließlich der Geschäftsleitung, der Direktoren und der Mitarbeiter, sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der von den Kundenunternehmen erhaltenen vertraulichen Informationen sowie der Informationen, über die sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit verfügen, zu wahren. Die Empfänger haben es daher zu unterlassen, vertrauliche Informationen, von denen sie aufgrund ihres Amtes und/oder ihres Berufes Kenntnis erlangt haben, für persönliche Zwecke oder für Vorgänge von persönlichem Interesse zu verwenden, die nicht mit der Ausübung der ihnen anvertrauten oder von ihnen ausgeübten Arbeits- oder Berufstätigkeit zusammenhängen, da sie diese Informationen nicht an Dritte weitergeben oder missbräuchlich verwenden dürfen. Vertrauliche Informationen dürfen nur an diejenigen weitergegeben werden, die ein wirkliches Bedürfnis haben, sie zu erhalten, und die entsprechende Weitergabe an Dritte muss durch speziell autorisierte Personen und in jedem Fall unter Einhaltung der geltenden Gesetze und internen Verfahren erfolgen. Angestellte und Mitarbeiter und allgemeiner die Adressaten sind auch nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses verpflichtet, das Prinzip der Vertraulichkeit strikt einzuhalten. Insbesondere müssen die Organe, die Geschäftsführung, die Angestellten und die Mitarbeiter die Vertraulichkeit der Informationen, Dokumente und vertraulichen Daten gewährleisten, von denen sie im Laufe oder anlässlich ihrer Arbeitstätigkeit Kenntnis erhalten. Vertrauliche Informationen, soweit sie in Computersystemen enthalten sind, müssen durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden. 

Die Verletzung der Vertraulichkeitspflicht durch Mitarbeiter führt zur Anwendung disziplinarischer Sanktionen in Übereinstimmung mit den geltenden Arbeitsverträgen. 

3.6 Respekt für Menschen und Humanressourcen Menschliche Ressourcen stellen einen unverzichtbaren und kostbaren Wert dar; aus diesem Grund wird die individuelle Freiheit in all ihren Formen geschützt und alle Erscheinungsformen von Gewalt und Intoleranz werden abgelehnt, wobei die Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes Einzelnen geschätzt werden. 

Autorität muss mit Fairness und Unparteilichkeit ausgeübt werden, wobei jede Form von Missbrauch zu vermeiden ist. Insbesondere darf die Autorität niemals zu einer Machtausübung werden, die der Würde und Autonomie des Einzelnen schadet, und die Entscheidungen der Arbeitsorganisation müssen dem beruflichen Wert des Einzelnen Vorrang einräumen. 

Aufforderungen oder Drohungen, die darauf abzielen, Menschen zu Handlungen zu veranlassen, die gegen das Gesetz oder den Ethikkodex verstoßen, oder zu Verhaltensweisen, die den moralischen und persönlichen Überzeugungen und Vorlieben jedes Einzelnen abträglich sind, werden in keiner Weise toleriert. 

3.7 Professionalität 

Alle Aktivitäten müssen mit einem Höchstmaß an Engagement, Sorgfalt und Professionalität durchgeführt werden, in einem Geist des gegenseitigen Respekts und der Zusammenarbeit, der die Chancengleichheit auf allen Ebenen garantiert und die Bestrebungen des Einzelnen, seine Erwartungen an das Lernen und das berufliche und persönliche Wachstum fördert. 

Angestellte und Mitarbeiter sind hingegen verpflichtet, sich loyal zu verhalten, die geschuldeten Leistungen zu erbringen und die eingegangenen Verpflichtungen zu respektieren. 

Im Bewusstsein, dass Professionalität ein Wert ist, der durch Praxis und Erfahrung erworben wird, wird der entscheidende Beitrag von Fachleuten mit höherem Dienstalter anerkannt und die Weitergabe ihres Wissens an jüngere Mitarbeiter gefördert.

 

KAPITEL III

VERHALTENSREGELN 

  1. Korrektheit und Transparenz der Unternehmensinformationen 

Jede Handlung, jeder Vorgang oder jede Transaktion muss im Buchhaltungssystem des Unternehmens gemäß den vom Gesetz und den geltenden Buchhaltungsprinzipien angegebenen Kriterien korrekt aufgezeichnet werden und muss ordnungsgemäß autorisiert, überprüfbar, rechtmäßig, konsistent und kongruent sein. 

Damit das Buchhaltungssystem die Anforderungen an die Wahrhaftigkeit, Vollständigkeit und Transparenz der aufgezeichneten Daten erfüllt, muss für jede Transaktion eine angemessene und vollständige Belegdokumentation der durchgeführten Tätigkeit aufbewahrt werden, um eine: 

(a) eine genaue Buchführung; 

  1. b) eine sofortige Identifizierung der Gründe für die durchgeführte Transaktion; 
  1. c) eine einfache formale und chronologische Rekonstruktion des Vorgangs; 
  1. d) eine Überprüfung des Entscheidungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsprozesses sowie die Identifizierung der verschiedenen Verantwortungsebenen. 

Jeder Angestellte und Mitarbeiter wirkt im Rahmen seiner Kompetenz darauf hin, dass jeder Sachverhalt, der die Geschäftsführung betrifft, korrekt und zeitnah in der Buchhaltung erfasst wird. 

Jeder Buchungseintrag muss die Ergebnisse der Belegdokumentation widerspiegeln. Die Buchungssätze müssen die Ergebnisse der Belegdokumentation widerspiegeln; daher liegt es in der Verantwortung jedes Angestellten und Mitarbeiters, sicherzustellen, dass die Belegdokumentation leicht zu finden und nach logischen Kriterien geordnet ist. 

Den verantwortlichen Funktionen wird freier Zugang zu den Daten, der Dokumentation und allen anderen Informationen gewährt, die für die Durchführung ihrer jeweiligen Kontrolltätigkeit als nützlich erachtet werden. 

  1. Anti-Geldwäsche 

Die Empfänger dürfen in keiner Weise und unter keinen Umständen in Vorgänge verwickelt sein, die mit dem Waschen von Geld aus illegalen oder kriminellen Aktivitäten, der Entgegennahme gestohlener Waren oder der Verwendung von Geld, Waren oder Hilfsmitteln illegaler Herkunft zusammenhängen, und müssen die geltenden nationalen und internationalen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche einhalten. Vor dem Aufbau von Beziehungen oder dem Abschluss von Vereinbarungen mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern müssen deren moralische Integrität, Ruf und guter Name gründlich überprüft werden. 

  1. Geschenke 

Es ist keine Form von Zuwendungen oder Gefälligkeiten erlaubt, die in irgendeiner Weise als Überschreitung der normalen Geschäftspraktiken oder der Höflichkeit ausgelegt werden könnte oder die in irgendeiner Weise darauf abzielt, eine nicht gebührende Vorzugsbehandlung zu erlangen. Diese Regel gilt sowohl für versprochene oder angebotene als auch für erhaltene Geschenke, d. h. für jede Art von Nutzen, Entschädigung, persönlichem Vorteil oder Gunst. In jedem Fall müssen Geschenke - mit Ausnahme von Geschenken von geringem Wert - ordnungsgemäß genehmigt und angemessen dokumentiert werden, um die geeigneten und notwendigen Kontrollen zu ermöglichen. 

  1. Verbotenes Verhalten bei der Arbeit 

In Bestätigung der Zentralität der menschlichen Person wird kein diskriminierendes Verhalten in Bezug auf Rasse, Geschlecht, religiöse Überzeugungen, Nationalität, Alter, sexuelle Orientierung, Behinderung, Sprache, politische und gewerkschaftliche Ansichten oder andere persönliche Merkmale, die nicht mit der Arbeit zusammenhängen, toleriert, ebenso wenig wie jegliche Form von Belästigung und/oder persönlicher Beleidigung. 

Am Arbeitsplatz ist jegliches illegale Verhalten oder jegliche Form von Missbrauch, Bedrohung oder Aggression gegenüber Personen oder Firmeneigentum strengstens untersagt. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, ihrem Vorgesetzten jedes Verhalten zu melden, das gegen diese Verbote verstößt, und in jedem Fall jeden angeblichen Verstoß gegen Regeln, Richtlinien oder Verfahren. 

  1. Sicherheit am Arbeitsplatz 

Arbeitsbedingungen, die die Würde des Einzelnen respektieren, und ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld müssen gewährleistet sein, unter anderem durch die Verbreitung einer Kultur der Sicherheit und des Risikobewusstseins, die ein verantwortungsbewusstes Verhalten aller fördert, um die Gesundheit der Mitarbeiter und aller, die die Büros betreten, sowie die Gemeinschaft, die sie umgibt, zu schützen. In diesem Sinne ist jeder Angestellte und Mitarbeiter aufgerufen, persönlich zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Qualität der Arbeitsumgebung, in der er tätig ist, beizutragen. 

  1. Externe Kommunikation 

Jegliche externe Kommunikation von Dokumenten und/oder Informationen muss in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Verfahren erfolgen. Es ist in jedem Fall untersagt 

  1. die Weitergabe von "privilegierten" Informationen, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit erlangt werden können; b) die Weitergabe falscher Informationen; c) jede Form von Druck, der darauf abzielt, Vorteile von den Organen der Kommunikation/Information der Öffentlichkeit zu erlangen.
  2. Beziehungen zu Zulieferern 

Die Beziehungen zu den Lieferanten werden mit Loyalität, Fairness und Professionalität gehandhabt, um eine kontinuierliche Zusammenarbeit und solide und dauerhafte Vertrauensbeziehungen zu fördern. 

Die Auswahl der Lieferanten und die Festlegung der Bedingungen für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen erfolgen auf der Grundlage objektiver und unparteiischer Bewertungen, die auf Qualität, Preis und den gegebenen Garantien und Dienstleistungen basieren. In den Beziehungen zu den Lieferanten werden die folgenden Grundsätze beachtet: 

(a) Der Einkauf wird an die Bereichsleiter und Abteilungsleiter weitergeleitet, unter Einhaltung der ihnen erteilten Vollmachten und der geltenden Verfahren;

 

  1. b) keine Form der "Gegenseitigkeit" mit den Lieferanten praktiziert wird: Waren/Dienstleistungen werden auf der Grundlage ihres Wertes in Bezug auf das Preis-/Qualitätsverhältnis ausgewählt und gekauft; 
  1. c) jede Verhandlung mit einem Lieferanten, ob aktuell oder potenziell, muss sich ausschließlich auf die Waren/Dienstleistungen beziehen, über die mit dem Lieferanten verhandelt wird 
  1. d) Das für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen verantwortliche Personal darf von den Lieferanten in keiner Form unter Druck gesetzt werden, Materialien, Produkte und/oder Geldbeträge an Wohltätigkeits-/Solidaritätsverbände oder Ähnliches zu spenden. 

Die Übernahme von Verpflichtungen und das Management der Beziehungen zu aktuellen und potenziellen Lieferanten muss in Übereinstimmung mit den Richtlinien zu Interessenkonflikten und Unternehmensführung erfolgen. 

  1. Beziehungen zu Institutionen und öffentlicher Verwaltung 

In den Beziehungen zu nationalen und supranationalen Institutionen sowie zur öffentlichen Verwaltung und ihren Vertretern (darunter, als Beispiel, öffentliche Einrichtungen, einschließlich wirtschaftlicher, lokaler, nationaler oder internationaler öffentlicher Einrichtungen und/oder Unternehmen, Konzessionäre öffentlicher Dienstleistungen und/oder mit öffentlichen Aufgaben Beauftragte) ist die strengste Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Grundsätze der Transparenz, Ehrlichkeit und Fairness erforderlich, um ein Höchstmaß an Klarheit in den institutionellen Beziehungen zu gewährleisten und somit eine Beeinträchtigung der Integrität und des Rufs zu vermeiden. 

Die Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung und zu institutionellen Gesprächspartnern, in jedem Fall aber die Beziehungen mit öffentlichem Charakter, sind ausschließlich den Funktionen vorbehalten, die für diese Aufgabe ernannt und delegiert wurden oder die aufgrund ihrer Rolle dazu befugt sind. In den Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung darf nicht versucht werden, die Entscheidungen der betreffenden Verwaltungen, insbesondere der Beamten, die mit diesen verkehren oder in deren Namen Entscheidungen treffen, unzulässig zu beeinflussen. 

Im Rahmen der Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung ist ein Verhalten zu unterlassen, das den oben genannten Grundsätzen zuwiderläuft, einschließlich aber nicht beschränkt auf

 

  1. a) das Anbieten oder Gewähren von Arbeitsmöglichkeiten und/oder geschäftlichen Vorteilen an Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die an der Verhandlung oder Beziehung beteiligt sind, oder an deren Familienangehörige; 
  1. b) das Anbieten oder Annehmen von Geschenken oder anderen Vorteilen, es sei denn, es handelt sich um geschäftliche Gefälligkeiten von geringem Wert 
  1. c) die Erteilung unwahrer Informationen oder die Unterlassung der Mitteilung relevanter Tatsachen, wenn dies von der öffentlichen Verwaltung verlangt wird. 

Im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung im In- und Ausland ist es nicht gestattet, direkt oder über Dritte Geldbeträge oder andere Vorteile jeglicher Art und Körperschaft zu zahlen oder anzubieten, unabhängig davon, ob es sich um Amtsträger, Regierungsvertreter, öffentliche Angestellte oder Privatpersonen handelt, um sie für eine Handlung ihres Amtes zu entschädigen oder zu belohnen oder um die Ausführung einer Handlung zu erreichen oder zu verzögern, die den Pflichten ihres Amtes widerspricht. 

  1. Beziehungen zu politischen Organisationen und Gewerkschaften 

Um zum wirtschaftlichen Wohlergehen und zum Wachstum des Gemeinwesens beizutragen, ist bei der Ausübung von Tätigkeiten der Respekt gegenüber lokalen und nationalen Gemeinschaften erforderlich, wobei der Dialog mit Gewerkschaften oder anderen Vereinigungen zu bevorzugen ist und jegliche Beziehungen zu politischen Parteien oder deren Vertretern oder Kandidaten von der strikten Einhaltung der geltenden Gesetze geprägt sein müssen. Insbesondere müssen die Beziehungen zu politischen Organisationen und Gewerkschaften auf einem Höchstmaß an Fairness, Transparenz und Unabhängigkeit beruhen und dürfen nicht einmal den Eindruck erwecken, eine Vorzugsbehandlung erhalten zu wollen. 

Beziehungen zu Organisationen, Vereinigungen oder Bewegungen, die direkt oder indirekt kriminelle oder in jedem Fall gesetzlich verbotene Zwecke verfolgen, sind verboten. 

  1. Beziehungen zur Presse und externe Kommunikation 

Der Umgang mit der Presse und anderen Kommunikationsmitteln ist ausschließlich der jeweiligen Abteilung vorbehalten und muss in jedem Fall in voller Übereinstimmung mit den zuvor festgelegten Verfahren erfolgen. 

  1. Schutz des Wettbewerbs 

Die geltenden Wettbewerbsregeln sind gewissenhaft einzuhalten und das Unternehmen hat es zu unterlassen, Verhaltensweisen einzuführen und/oder zu fördern, die Formen des unlauteren Wettbewerbs beinhalten können.

 

KAPITEL IV

 

STRAFBESTIMMUNGEN

 

  1. Verstöße und Sanktionen
     

Jeder, der im Rahmen seiner Arbeit Kenntnis von angeblichen Verstößen gegen diesen Ethikkodex erhält, muss unverzüglich das Verwaltungsorgan informieren, das unter Wahrung der Vertraulichkeit die Stichhaltigkeit der angeblichen Verstöße prüft und gegebenenfalls die Person, die die Meldung gemacht hat, und den mutmaßlichen Täter anhört. Die Einhaltung der Grundsätze und Bestimmungen des Ethik-Kodexes ist ein wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Verpflichtungen der Mitarbeiter. Daraus folgt, dass jeder Verstoß eine Verletzung der Pflichten des Arbeitsverhältnisses und/oder ein Disziplinarvergehen darstellen kann, mit allen Rechtsfolgen, auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses, und zur Zahlung von Schadenersatz für die daraus entstehenden Schäden führen kann. 

Die Einhaltung der Grundsätze dieses Ethikkodexes ist auch ein wesentlicher Bestandteil der von Mitarbeitern und anderen Subjekten in Geschäftsbeziehungen übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, mit der Folge, dass jeder Verstoß gegen die hierin enthaltenen Bestimmungen einen Verstoß gegen die übernommenen vertraglichen Verpflichtungen darstellen kann, mit allen rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses und den daraus resultierenden Schadenersatz. 

Es wird davon ausgegangen, dass alle Verstöße, die von Personen in Spitzenpositionen begangen werden, einschließlich des Verstoßes gegen die spezifische Verpflichtung zur Beaufsichtigung von Untergebenen, die Verabschiedung von Sanktionsmaßnahmen nach sich ziehen, die im Verhältnis zu Art und Schwere des begangenen Verstoßes und der Qualifikation des Urhebers des Verstoßes als am geeignetsten erachtet werden.

 

KAPITEL V

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

  1. Genehmigung des Code of Ethics und der damit verbundenen Änderungen

 

Der Ethikkodex wird vom Leitungsorgan genehmigt. 

Alle Änderungen und/oder Aktualisierungen werden von demselben Gremium genehmigt und den Empfängern in der am besten geeigneten Weise zur Kenntnis gebracht.

“This document is a simple translation into English of the original document in Italian, the official language of Cantone Ticino, which can be found on the website www.csc-lugano.ch. Therefore, in the event of inaccuracies, errors, imprecisions, or difficulties in interpreting this document, the original document in Italian shall prevail; this also applies if there is a contrast between what is reported in this document and what is reported in the original document in Italian. - Il presente documento è la traduzione semplice in lingua inglese del documento originario in lingua italiana, lingua ufficiale del Cantone Ticino, presente sul sito www.csc-lugano.ch; pertanto in caso di inesattezze, errori, imprecisioni, difficoltà interpretative del presente documento, prevale il documento originario in lingua Italiana; questo anche nel caso in cui vi fosse un contrasto fra quanto riportato nel presente documento e quanto riportato sul documento originario in lingua Italiana.”